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Frankfurter Rundschau, 17. 03 2004
Jörn Breiholz
Anwälte nennen Verfahren rechtswidrig
Regierungsdelegation aus Guinea überprüft Ausländer in Hamburger Behörde /
Namen auch dem Amt unbekannt
Mit Hilfe einer Regierungsdelegation aus Guinea will die Hamburger
Ausländerbehörde die Identität von gut 400 Afrikanern aus mehreren
Bundesländern feststellen. Anwälte und Flüchtlingsgruppen sprechen von einem
rechtswidrigen Verfahren.
Hamburg · 17. März · Zwischen Rechtsanwalt Oliver Tolmein und der
guineischen Regierungsdelegation gab es offensichtlich Missverständnisse
über die Art und Weise, wie man sich in der Hamburger Ausländerbehörde
begegnet. Er habe sich namentlich und als Anwalt seines Mandanten Ibrahim B.
vorgestellt und anschließend um die Namen der am Gespräch Beteiligten
gebeten, sagt Tolmein. Daraufhin habe ein Mitglied der Delegation,
"offensichtlich der Leiter", in scharfem Tonfall gesagt, dass der Anwalt
hier "nichts zu tun" habe. Tolmein habe seinen Gegenüber aus Guinea
daraufhin beschieden, dass jener in der Ausländerbehörde "weder Hausrecht
habe noch die deutschen Gesetze suspendieren könne", sagt der Rechtsanwalt.
Daraufhin sei es ziemlich laut und das Gespräch anschließend abgebrochen
worden.
Einzigartige Szenen spielen sich in der Hamburger Ausländerbehörde ab. Seit
vergangener Woche inspiziert die guineische Delegation auf Einladung der
Hamburger Ausländerbehörde Afrikaner aus Hamburg und anderen Bundesländern,
um festzustellen, ob sie aus Guinea kommen. Die Mitglieder der Delegation
legen offenbar großen Wert darauf, nicht erkannt zu werden und nicht mit
Rechtsanwälten in Kontakt zu kommen. Ein Kollege Tolmeins, der Hamburger
Rechtsanwalt Ernst Medecke, berichtet, bei der Begleitung seines Mandanten
zu dem Gespräch mit der Delegation hätten drei der vier Männer eine
Sonnenbrille getragen. "Die kamen mir vor wie von der Mafia", sagt Anwalt
Medecke, der sich ebenfalls weigerte, "mit Menschen zu reden, die sich nicht
vorstellen." Daraufhin sei auch dieses Gespräch zu Ende gewesen. Im
anschließenden Disput der Delegation sei es darum gegangen, dass das
Erscheinen von Anwälten mit der Ausländerbehörde nicht abgesprochen sei,
sagt Medecke. Das Verfahren, das die Ausländerbehörde in Gang gesetzt habe,
sei "rechtswidrig", sagt Medecke. Tolmein spricht von einer "exterritorialen
Enklave in der Hamburger Ausländerbehörde auf deutschem Staatsgebiet."
Behörde hat "keinen Einfluss"
Damit liegt der Anwalt augenscheinlich richtig. Was die guineische
Delegation in den Räumen der Hamburger Ausländerbehörde mache, sei "eine
hoheitliche Aufgabe des Staates Guinea", sagt Ulrike Nehls-Golla, Sprecherin
der Behörde. Insofern habe man "keinen Einfluss, wie die das machen". Wie
die Herren heißen, welche Funktion sie haben und ob es gar
Geheimdienstfunktionäre seien, wie Flüchtlingsinitiativen kolportieren? Dazu
die Sprecherin der Ausländerbehörde: "Mir sind die Namen und
Dienstbezeichnungen nicht bekannt. Es sind offizielle Regierungsvertreter,
die in dieser Funktion hier tätig sind." Stellt die Delegation durch ihre
Interviews fest, dass unter den 400 ausreisepflichtigen Afrikanern ein
guineischer Staatsbürger ist, seien die Regierungsmitarbeiter befugt,
Passersatzpapiere auszustellen. "Wenn keine Hindernisse vorliegen, kann die
Ausländerbehörde dann die Ausreise des Betreffenden einleiten", sagt
Nehls-Golla.
100 Euro Tagesgeld erhält jeder der vier Teilnehmer. 25 000 Euro kostet der
Besuch der Delegation, der nach Angaben von Flüchtlingsinitiativen ein
Empfang bei Innensenator Udo Nagel gewährt wurde.
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