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Frankfurter Rundschau - 17.03.2005

Anwälte nennen Verfahren rechtswidrig

Regierungsdelegation aus Guinea überprüft Ausländer in Hamburger Behörde / Namen auch dem Amt unbekannt Mit Hilfe einer Regierungsdelegation aus Guinea will die Hamburger Ausländerbehörde die Identität von gut 400 Afrikanern aus mehreren Bundesländern feststellen. Anwälte und Flüchtlingsgruppen sprechen von einem rechtswidrigen Verfahren.

Hamburg · 17. März · Zwischen Rechtsanwalt Oliver Tolmein und der guineischen Regierungsdelegation gab es offensichtlich Missverständnisse über die Art und Weise, wie man sich in der Hamburger Ausländerbehörde begegnet. Er habe sich namentlich und als Anwalt seines Mandanten Ibrahim B. vorgestellt und anschließend um die Namen der am Gespräch Beteiligten gebeten, sagt Tolmein. Daraufhin habe ein Mitglied der Delegation, "offensichtlich der Leiter", in scharfem Tonfall gesagt, dass der Anwalt hier "nichts zu tun" habe. Tolmein habe seinen Gegenüber aus Guinea daraufhin beschieden, dass jener in der Ausländerbehörde "weder Hausrecht habe noch die deutschen Gesetze suspendieren könne", sagt der Rechtsanwalt. Daraufhin sei es ziemlich laut und das Gespräch anschließend abgebrochen worden.

Einzigartige Szenen spielen sich in der Hamburger Ausländerbehörde ab. Seit vergangener Woche inspiziert die guineische Delegation auf Einladung der Hamburger Ausländerbehörde Afrikaner aus Hamburg und anderen Bundesländern, um festzustellen, ob sie aus Guinea kommen. Die Mitglieder der Delegation legen offenbar großen Wert darauf, nicht erkannt zu werden und nicht mit Rechtsanwälten in Kontakt zu kommen. Ein Kollege Tolmeins, der Hamburger Rechtsanwalt Ernst Medecke, berichtet, bei der Begleitung seines Mandanten zu dem Gespräch mit der Delegation hätten drei der vier Männer eine Sonnenbrille getragen. "Die kamen mir vor wie von der Mafia", sagt Anwalt Medecke, der sich ebenfalls weigerte, "mit Menschen zu reden, die sich nicht vorstellen." Daraufhin sei auch dieses Gespräch zu Ende gewesen. Im anschließenden Disput der Delegation sei es darum gegangen, dass das Erscheinen von Anwälten mit der Ausländerbehörde nicht abgesprochen sei, sagt Medecke. Das Verfahren, das die Ausländerbehörde in Gang gesetzt habe, sei "rechtswidrig", sagt Medecke. Tolmein spricht von einer "exterritorialen Enklave in der Hamburger Ausländerbehörde auf deutschem Staatsgebiet."
 
Behörde hat "keinen Einfluss"

Damit liegt der Anwalt augenscheinlich richtig. Was die guineische Delegation in den Räumen der Hamburger Ausländerbehörde mache, sei "eine hoheitliche Aufgabe des Staates Guinea", sagt Ulrike Nehls-Golla, Sprecherin der Behörde. Insofern habe man "keinen Einfluss, wie die das machen". Wie die Herren heißen, welche Funktion sie haben und ob es gar Geheimdienstfunktionäre seien, wie Flüchtlingsinitiativen kolportieren? Dazu die Sprecherin der Ausländerbehörde: "Mir sind die Namen und Dienstbezeichnungen nicht bekannt. Es sind offizielle Regierungsvertreter, die in dieser Funktion hier tätig sind." Stellt die Delegation durch ihre Interviews fest, dass unter den 400 ausreisepflichtigen Afrikanern ein guineischer Staatsbürger ist, seien die Regierungsmitarbeiter befugt, Passersatzpapiere auszustellen. "Wenn keine Hindernisse vorliegen, kann die Ausländerbehörde dann die Ausreise des Betreffenden einleiten", sagt Nehls-Golla.

100 Euro Tagesgeld erhält jeder der vier Teilnehmer. 25 000 Euro kostet der Besuch der Delegation, der nach Angaben von Flüchtlingsinitiativen ein Empfang bei Innensenator Udo Nagel gewährt wurde.

Jörn Breiholz

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Frankfurter Rundschau - 17.03.2005: Anwälte nennen Verfahren rechtswidrig